Mobilfunk
Innerhalb der EU gibt es keine Roaming-Gebühren mehr. Sie telefonieren zu den Konditionen ihres Mobilfunkanbieters. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Roaming/start.html
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Geldwechsel
Geld kann in Banken, in Wechselstuben am Flughafen und in Bahnhöfen gewechselt werden.
Kreditkarten
American Express, MasterCard, Visa und Diners Club werden häufig angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Mit ec-/Maestro-/V-Pay Karte und PIN-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-/V-Pay Karte zu bezahlen.
ACHTUNG! Mitte des Jahres 2023 beendet Mastercard die Maestro-Funktion. Zwar behalten die betroffenen EC-Karten ihre Gültigkeit, Zahlungen im Ausland sind damit aber nicht mehr möglich.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt.
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Der Warenverkehr innerhalb der EU
ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen für Privatpersonen:
800 Zigaretten und 400 Zigarillos und 200 Zigarren und 1 kg Tabak (Personen ab 17 Jahre)
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 Jahre)
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 Jahre)
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 Jahre)
110 Liter Bier (Personen ab 17 Jahre)
Arzneimittel die dem Betäubungsmittelrecht unterliegt, darf nur mit einer Bescheinigung des Arztes mitgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
Einreisebestimmungen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wichtige Adressen
Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Deutschland, Klingelhöferstr. 7, 10785 Berlin, Tel. 030-2575773
Deutsche Botschaft in Luxemburg, 20-22 Avenue Emile Reuter, L-2420 Luxembourg, Tel. (00352) 4534451
Wichtige Telefonnummern
Polizei 113
Unfallrettung 112
Feuerwehr 112
Vorwahl von Luxemburg nach Deutschland 0049, nach Österreich 0043, in die Schweiz 0041
Vorwahl von Deutschland, Österreich, Schweiz nach Luxemburg 00352