Sprache
Seit 1984 drei amtliche Arbeitssprachen: Französisch, Deutsch und Lëtzebuergesch. Gesetzessprache ist Französisch, Geschäftssprachen sind Deutsch und Französisch.
Ortszeit
MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 1 (Sommerzeit). Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.
Netzspannung
230 V, 50 Hz. Adapter sind nicht erforderlich.
Telefon
Internationale Direktdurchwahl. Die Landesvorwahl ist 00352. Die Zahl der öffentlichen Telefone nimmt weiter ab, während die Handynutzer zunehmen. Öffentliche Telefone werden mit Telefonkarten und gelegentlich mit Kreditkarten genutzt. Telefonkarten können im Kiosk, bei Zeitungsständen oder in Postämtern erworben werden.
Mobilfunk
Seit dem 15. Juni 2017 gibt es innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr. Wer in Luxemburg mit dem Handy telefonieren möchte, kann dies Anbieter übergreifend zu den Konditionen seines normalen Inland Tarifs tun. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Telefonie, sondern auch für SMS, MMS und mobiles Datenvolumen.
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Geldwechsel
Geld kann in Banken, in Wechselstuben am Flughafen, in Bahnhöfen, in Postämtern und in größeren Hotels (meist zu einem ungünstigeren Kurs) gewechselt werden.
Kreditkarten
American Express, MasterCard, Visa und Diners Club werden häufig angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Mit ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und PIN-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden. Weitere Einzelheiten von allen Postbankfilialen.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt. Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Zollfrei einkaufen
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Luxemburg eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.);
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%) (Personen ab 17 J.);
4 l Tafelwein (Personen ab 17 J.);
16 l Bier
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug-und Seereisen) bzw. 300 € (reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Einfuhrverbot
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Der Warenverkehr innerhalb der EU
ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (nur Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den
Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von
Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Einkaufstipps
Porzellan und Kristallglas.
Feiertage
1. Jan. Neujahr. Ostermontag. 1. Mai Tag der Arbeit. Christi Himmelfahrt. Pfingstmontag. 23. Juni Nationalfeiertag.
15. Aug. Mariä Himmelfahrt. 1. Nov. Allerheiligen. 25. Dez. Weihnachten. 26. Dez. St. Stephanstag.
Umgangsformen
Die gängigen Höflichkeitsformen sollten beachtet werden. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Man beginnt mit dem Essen, nachdem alle Gäste bedient worden sind.
Kleidung
Am Flughafen, in Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken, Kinos, Theatern, in Schulen und anderen staatlichen und kommunalen Gebäuden darf nicht geraucht werden. Es besteht ein Rauchverbot auf allen öffentlichen Plätzen.
Rauchen
ist in den Rechnungen enthalten. Ein zusätzliches Trinkgeld von 10% ist üblich. Taxifahrer erwarten 15% des Fahrpreises.
Trinkgeld
ist in den Rechnungen enthalten. Ein zusätzliches Trinkgeld von 10% ist üblich. Taxifahrer erwarten 15% des Fahrpreises.
Wichtige Adressen
Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Deutschland, Klingelhöferstr. 7, 10785 Berlin, Tel. 030- 2639570
Deutsche Botschaft in Luxemburg, 20-22 Avenue Emile Reuter, L-2420 Luxembourg, Tel. (00352) 4534451
Wichtige Telefonnummern
Polizei 113
Unfall 112
Vorwahl nach Deutschland 0049
Vorwahl nach Luxemburg 00352
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