Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechtsgrundlagen

WTS ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes (§§ 651 a BGB). Die Vorschriften der §§ 651am BGB sowie sonstige gesetzliche Vorschriften für Pauschalreiseveranstalter und Pauschalreisen finden auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen WTS und dem Auftraggeber weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Die Anwendung solcher Vorschriften wird ausdrücklich ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Bestimmungen der Europäischen Union über Pauschalreisen und Pauschalreiseverträge. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit gewerblichen Kunden. Für Verträge mit Verbrauchern gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen auf der Basis der Empfehlungen des RDA Internationaler Bustouristikverband e.V..
 

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen WTS und dem Auftraggeber wird auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünschen laut Angebot von WTS verbindlich abgeschlossen. Ihr Auftrag kann nur schriftlich, per Fax oder als PDF-Dokument per E-Mail-Anhang angenommen werden. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm eingeschalteten Personen bevollmächtig sind, den Vertrag abzuschließen, Änderungen zu vereinbaren, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, außer Sie wurden schriftlich von WTS bestätigt.

2.2. Bei Kreuzfahrten/Flussreisen erhalten Sie nach Auftragserteilung eine Optionsbestätigung. Nach Ablauf der Frist laut Optionsbestätigung erhalten Sie eine endgültige Buchungsbestätigung mit der eine Anzahlung fällig wird.
 

3. Zahlung

3.1. Zahlung allgemein

a) Mit Auftragserteilung ist keine Anzahlung zu leisten. Bei der Bestätigung durch WTS wird der Reisepreis nach Maßgabe der untenstehenden Ziffer 15 mitgeteilt.

b) Die Zahlung muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei WTS eingegangen sein.

c) Geht der Zahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist WTS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die aus Ziffer 11.1 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren) geltend zu machen.

3.2. Zahlung Kreuzfahrten & Flusskreuzfahrten
a) Mit Erhalt der endgültigen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, soweit nicht vor Vertragsschluss etwas anderes vereinbart wurde. Die Restzahlung muss spätestens 42 Tage vor Reisebeginn bei WTS eingegangen sein.

b) Eine Reiseanmeldung ab 42 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der B Buchungsbestätigung fällig ist und die Zahlung bei Anmeldung durch direkte Überweisung sichergestellt wird.

c) Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist WTS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die aus Ziffer 11.2 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren) geltend zu machen.

3.3. Zahlung Sondergruppen
a) Bei Sondergruppentarifen können gesonderte Anzahlungsbedingungen gelten; diese werden in der jeweiligen Ausschreibung/Angeboten/Buchungsbestätigung ausgewiesen.
 

4. Pflichten/Leistungen

4.1. WTS verpflichtet sich, die Reise zu organisieren und die Rechte und Interessen des Auftraggebers bei Vorbereitung der Durchführung und der Abwicklung zu wahren. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach unserer Leistungsbeschreibung im Angebot sowie die hierzu bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den jeweiligen landesüblichen Verhältnissen. Der Auftraggeber kann keine Leistungsansprüche aus der Klassifizierung oder der Ausstattung wie z.B. Schwimmbäder, Klimaanlagen, Fahrstühle, Minibars, Parkgebühren und sonstige Nebenkosten herleiten, wenn diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

4.2. Hinweis zur EU-Verordnung Fluggastrechte. Eine Unterrichtung über die Airline erfolgt sobald diese endgültig feststeht. Ein Wechsel der Airline nach Buchung wird unverzüglich mitgeteilt. Airlines mit EU-Betriebsverbot (Blacklist) bieten wir nicht an. Die Blacklist ist auf folgender Internetseite abrufbar:   https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
 

5. Leistungsänderungen

5.1 Leistungsänderungen sind grundsätzlich gestattet, sofern diese notwendig werden und nicht von WTS wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Dies gilt insbesondere für unwesentliche Änderungen im Reiseablauf, Änderungen der Flugzeiten und des Fluggerätes und Umstellungen, Änderungen oder Ersetzung von Programmpunkten bzw. Besichtigungspunkten sowie Umbuchungen in höherwertige Kabinen bei Kreuzfahrten und Flusskreuzfahrten. Der Auftraggeber ist nach den gesetzlichen Bestimmungen und der aktuellen Rechtsprechung verpflichtet, derartige Änderungen ohne eine Minderung des Preises oder ein Recht auf Vertragsrücktritt zu akzeptieren. WTS wird den Auftraggeber über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis
setzen.

5.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Auftraggeber vom Vertrag unentgeltlich zurücktreten. Der Auftraggeber hat dieses Recht unverzüglich nach Zugang unserer Mitteilung über die wesentliche Leistungsänderung gegenüber uns geltend zu machen.

5.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
 

6. Gewährleistungen und Abhilfe

Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich den Vertreter von WTS und, soweit ein solcher nicht anwesend ist, WTS direkt von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen. Dieser Schritt sowie die größtmögliche Geringhaltung eines eventuell entstehenden Schadens gelten im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Vertreter oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, dass Sie Ihre Beanstandung vorgetragen haben. Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. WTS kann die Abhilfe verweigern, sofern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Mangels oder einer gleichwertigen Ersatzleistung. Schadensersatzansprüche aus nicht vertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen.
 

7. Pflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, so ist er WTS gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreter oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichen Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Zugang der Unterlagen, die Reiseunterlagen und sonstige Unterlagen auf Richtigkeit unverzüglich zu überprüfen und WTS über inhaltliche Fehler oder fehlende Unterlagen unverzüglich zu unterrichten. Aus allen inhaltliche Fehler oder fehlende Unterlagen, worüber der Auftraggeber WTS nicht unverzüglich unterrichtet hat, gehen die Folgekosten zu Lasten des Auftraggebers, insofern bei einer unverzüglichen Anzeige, WTS hätte Abhilfe leisten können.

7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Personen- und Sachschäden während der Reise WTS unverzüglich zu unterrichten, soweit in Betracht kommt, dass WTS bezüglich solcher Ereignisse dem Auftraggeber gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein könnte. 
 

8. Haftungsbeschränkung

8.1. WTS haftet nicht für Leistungen, die mit oder ohne Kenntnis von WTS vom Auftraggeber zusätzlich zu den Leistungen von WTS dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Gewährleistung und Haftung von WTS gegenüber dem Auftraggeber berücksichtigt nur den vereinbarten Preis zwischen WTS und dem Auftraggeber, ohne jegliche Aufschläge, eigene Leistungen oder Zuschläge, die vom Auftragsgeber in den Preis einkalkuliert oder zusätzlich erhoben werden. Die vertragliche Haftung von WTS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen vereinbarten Preis zwischen Auftraggeber und WTS beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.

8.2. WTS haftet nicht für den Verlust von Reiseunterlagen, Voucher oder jeglicher anderer Dokumente beim Versand oder auf dem Versandwege, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Besondere Reisedokumente, wie Pässe, Visa und dergleichen, sollten stets per Einschreiben versandt werden. Eventuelle Kosten einer Ersatzbeschaffung und oder Ersatzzusendung trägt der
Auftraggeber.
 

9. Ausschlussfrist, Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung oder mangelhafter Vertrags- bzw. Reiseleistung zwischen WTS und dem Auftraggeber, hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 5 Wochen, ab dem Datum des vertraglich vorgesehenen Reiseendes, schriftlich gegenüber WTS geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Verordnungen der Europäischen Union, die auf der Vertragsverhältnis zwischen WTS und Auftraggeber anzuwenden sind, bleiben davon unberührt. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Entstehende
Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 

10. Endgültige Teilnehmermeldung

10.1. Bei Sonderreisen oder Reisen mit Visumspflicht muss die endgültige Teilnehmermeldung spätestens 8 Wochen, bei allen anderen Reisen bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns vorliegen. In der Buchungsbestätigung können andere Fristen genannt werden. Gleichzeitig benötigen wir eine Kabinen- und Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-, Einzel-, bzw. Mehrbettzimmer hervorgeht. Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen
bei den Fährgesellschaften benötigen wir bei der Zusendung der Teilnehmerlisten die Vor- und Zunamen, die kompletten Geburtsdaten und die Nationalität der einzelnen Reiseteilnehmer.

10.2. Bei Kreuzfahrten und Flusskreuzfahrten muss die (endgültige) Teilnehmermeldung bei Ablauf der Optionsfrist vorliegen. Die persönlichen Daten des Kunden laut Reisepass (vollständiger Name, Geburtsdatum) sowie die Anschrift müssen spätestens 60 Tage vor Reiseantritt WTS vorliegen, sofern WTS diese noch nicht mit der endgültigen Teilnehmermeldung erhalten hat. Das Ausfüllen des Bordmanifest obliegt dem Kunden in Eigenregie. Die benötigen Informationen stellen wir dem Auftraggeber, spätestens 72 Stunden nach Erhalt der persönlichen Daten des Kunden laut Reisepass, zur Verfügung. Nachteile die durch ein nicht oder fehlerhaft ausgefülltes Bordmanifest entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Kunden.

10.3. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen oder durch die nicht gesandten Daten, zusätzlich Kosten entstehen, trägt diese der Auftraggeber. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung von WTS ausgeschlossen.
 

11. Rücktritt bzw. Kündigung

11.1. Rücktritt bzw. Kündigung Tritt der Auftraggeber bzw. ein Einzelkunde der Gruppe vom Vertrag zurück, so kann WTS folgende Pauschalentschädigung
verlangen:
a) zwischen dem 45. und 30. Tag vor Reisebeginn sind 25% des Reisepreises zu entrichten
b) zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reisebeginn sind 60% des Reisepreises zu entrichten.
c) zwischen dem 14. und 7. Tag vor Reisebeginn sind 75% des Reisepreises zu entrichten.
d) bis 2 Tage vor Reisebeginn sind 80% des Reisepreises pauschal zu entrichten.
e) einen Tag vor Reisebeginn sind 90% des Reisepreises zu entrichten.
11.2. Rücktritt bzw. Kündigung bei Kreuzfahrten & Flusskreuzfahren Tritt der Auftraggeber bzw. ein Einzelkunde der Gruppe vom Vertrag zurück, so kann WTS folgende Pauschalentschädigung verlangen:
a) bis 90. vor Reisebeginn sind 30% des Reisepreises, mindestens aber € 50,- zu entrichten
b) zwischen dem 89. und 61. Tag vor Reisebeginn sind 50% des Reisepreises zu entrichten.
c) zwischen dem 60. und 31. Tag vor Reisebeginn sind 65% des Reisepreises zu entrichten.
d) zwischen dem 30. und 15. Tag vor Reisebeginn sind 75% des Reisepreises zu entrichten.
e) zwischen dem 14. und 4. Tag vor Reisebeginn sind 90% des Reisepreises zu entrichten.
f) Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Reisebeginn sind 95% des Reisepreises zu entrichten.
11.3. Sollten andere Stornobedingungen oder Zahlungsziele zur Anwendung kommen, wird dies in der Buchungsbestätigung vermerkt.
 

12. Namens- oder Personenänderungen

Etwaige Kosten, die durch einen Namens- oder einer Personenänderung entstehen trägt der Auftraggeber. Sollte WTS die Änderung akzeptieren bzw. umsetzen, ist WTS dazu berechtigt, pro Änderung ein Bearbeitungsentgelt von € 50,- oder die tatsächlich entstandenen Kosten zu erheben.
 

13. Reiseabbruch

Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt oder werden Reiseleistungen erheblicher Art nicht in Anspruch genommen, so wird sich WTS bemühen, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn es sich nur um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

14. Kündigung des Vertrages durch WTS

14.1. Vor Reisebeginn kann WTS von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber sich mit Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt der WTS ist auch dann möglich, wenn sich der Auftraggeber mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet und wenn der Auftraggeber oder Mitglieder seiner Gruppe trotz Abmahnung erheblich weiter stören, so dass eine weitere Durchführung der Reise für WTS oder andere Personen bzw. Leistungsträger nicht mehr zumutbar ist.

14.2. WTS ist berechtigt bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 30 Tage vor Abreise vom Vertrag zurück zu treten. WTS behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die WTS aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der WTS von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
 

15. Außergewöhnliche Umstände

Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl WTS als auch der Auftraggeber vor Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann WTS entsprechend den vorgenannten Bedingungen oder eine nach Umständen angemessen Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen verlangen.
 

16. Pass-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen

Der Auftraggeber bzw. Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Kunden.
 

17. Preise / Freiplatzregelung

17.1. Die Preise verstehen sich bei einer Beteiligung von 20 vollzahlenden Personen pro Person im Doppelzimmer. Ab 20 vollzahlenden Personen gewähren wir einen Freiplatz, soweit keine anderslautende Freiplatzregelung in der Bestätigung enthalten ist.

17.2. Bei Kreuzfahrten verstehen sich die Preise ab 10 vollzahlenden Personen. Nur Kreuzfahrten mit dem Vermerk „ZUBUCHER-REISE“ vermitteln wir auch an Einzelpersonen bzw. Zubucher. Auf Kreuzfahrten gewähren wir keine Freiplätze.
 

18. Sonstiges

Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskunft aller Art erfolgt nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Alle Angaben des Prospektes beziehen sich auf den Stand bei Drucklegung (10.05.2022). Durch unvorhergesehene Ereignisse, zum Beispiel Wechselkursänderungen oder Ölzuschläge bei Fähren, Mehrwertsteueränderungen usw., erforderlich werdende Preiserhöhungen muss sich WTS vorbehalten. Berichtigungen bei Druck und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
 

19. Insolvenzschutz

WTS ist nicht verpflichtet, Insolvenzscheine auszugeben. Auf Wunsch können diese nach Eingang der Zahlung der Anzahlungsrechnung ausgegeben werden. Die Anzahlung wird sich auf 10% des Reisepreises belaufen. Dem Reisenden wird als Nachweis für diese Sicherstellung ein Sicherungsschein ausgehändigt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit hat der Reisende einen unmittelbaren Anspruch gegen die tourvers. Ein Partner der Hanse Merkur Versicherung.
 

20. Gerichtstand

Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechtes ist Bremen.
 

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen.

WTS World-Touristic-Service GmbH
Alte Dorfstraße 91
27367 Sottrum