Sprache
Offizielle Landessprachen sind Niederländisch und Friesisch (in der Provinz Friesland). Viele Niederländer sprechen auch Englisch, Deutsch oder Französisch.
Ortszeit
MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 1 (Sommerzeit). Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.
Netzspannung
230 V, 50 Hz.
Telefon
Internationale Direktdurchwahl. Die Landesvorwahl ist 0031. Öffentliche Telefone sind immer schwieriger zu finden. Telefone akzeptieren die KPN Telefoonkaart, eine Prepaid-Karte, die von Tabakläden im Wert von 5, 10 und 20 € gekauft werden können. Münzen oder Kreditkarten werden ebenfalls akzeptiert. Die Kosten betragen 0,10 € pro Einheit für Ortsgespräche. Telefonische Auskünfte erhält man auf Französisch, Englisch und Deutsch.
Mobilfunk
Seit dem 15. Juni 2017 gibt es innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr. Wer in den Niederlanden mit dem Handy telefonieren möchte, kann dies Anbieter übergreifend zu den Konditionen seines normalen Inland Tarifs tun. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Telefonie, sondern auch für SMS, MMS und mobiles Datenvolumen.
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Anmerkung: In den Niederlanden gilt das Gesetz, dass die Kassen landesweit die Endbeträge auf 5 Cent ab- oder aufrunden müssen. 1 und 2 Cent-Münzen werden deshalb im Bargeldverkehr nicht mehr gebraucht. In Supermärkten und in kleineren Geschäften werden keine 100-und 200-Euro-Scheine akzeptiert. Der 500-Euro-Schein nur von wenigen Restaurants und Geschäften akzeptiert.
Geldwechsel
Wechselstuben sind mit »GWK« gekennzeichnet.
Kreditkarten
MasterCard, American Express, Diners Club und Visa werden angenommen. Diese Karten werden auch in allen GWK-Büros und Wechselstuben anerkannt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Mit ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und PIN-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden. Weitere Einzelheiten von allen Postbankfilialen.
Devisenbestimmungen
Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt. Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.
Zollfrei einkaufen
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht- EU-Ländern) zollfrei in die Niederlande eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250g Tabak (Personen ab 17. J.)
1 l Spirituosen oder 2 l Sekt oder 2 l süßer Wein (z.B. Sherry, Portwein) (Personen ab 17. J.)
4 l Wein und 16 l Bier (Personen ab 17. J.)
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generelle 175 €.
Alkoholika und Tabakwaren können nur von Personen eingeführt werden, die über 17 Jahre alt sind.
Weiteren Informationen sind vom niederländischen Zoll (Internet: www.belastingdienst.nl) erhältlich.
Einfuhrverbot
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Der Warenverkehr innerhalb der EU
ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (nur Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den
Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von
Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Essen & Trinken
Eine besondere Spezialität sind die butterzarten Matjes-Heringe aus Scheveningen, die man zur Heringssaison (Hollandse Nieuwe) an Imbissständen im ganzen Land mit Zwiebeln und Brötchen erhält. Pannekoeken (es gibt über 25 verschiedene Pfannkuchenarten), Wafels met Slagroom (Waffeln mit Schlagsahne), Poffertjes (kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker)
Getränke: Jenever (holländischer Gin) ist der einheimische Klare, der eisgekühlt zum Bier getrunken oder mit Cola oder Wermut gemischt wird. Jenever gibt es auch mit Fruchtaroma (Zitrone oder Schwarze Johannisbeeren).
Einkaufstipps
Holzschuhe, Käse, Delfter Porzellan, Trachtenpuppen und Silberartikel aus Schoonhoven, Glas und Kristall aus Leerdam und Diamanten aus Amsterdam. Die bekannten Blumenmärkte in Amsterdam, Delft oder Utrecht sowie die Blumenauktionen in Aalsmeer, Den Haag und Rotterdam lohnen einen Besuch. In Alkmaar findet von Mitte April bis Mitte September freitags von 10.00-12.00 Uhr der traditionelle Käsemarkt statt.
Feiertage
1. Jan. Neujahr. Ostermontag. 27. April Koningsdag/Nationalfeiertag. Christi Himmelfahrt. Pfingstmontag. 25./26. Dez. Weihnachten.
Umgangsformen
Die gängigen Höflichkeitsformeln sollten beachtet werden, man sollte sich stets höflich und gelassen zeigen. Niederländer sind eher direkt und halten wenig Smalltalk. Häufig wird man direkt mit Vornamen angesprochen. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand.
Kleidung
Zwanglose Kleidung wird überall akzeptiert, nur zu besonderen Anlässen und bei Geschäftstreffen werden Anzug bzw. Kostüm erwartet. Einige vornehme Restaurants, Klubs und Bars verlangen Abendkleidung.
Fotografieren
Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Dies gilt insbesondere für die Damen im Rotlichtmilieu, die sich sehr ungerne ablichten lassen und einem Fotografen dies auch unmissverständlich mitteilen werden.
Rauchen
ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie in Gaststätten und Restaurants verboten. Rauchen ist nur noch an Tischen im Freien sowie in abgetrennten Raucherzimmern in den gastronomischen Betrieben erlaubt. In den Coffee-Shops darf dem Marihuana kein Tabak mehr beigemengt werden. Nur kleine Kneipen, die als Rookcafé gekennzeichnet sind un max. 70m² Fläche haben, sind vom Rauchverbot ausgenommen.
Trinkgeld
in Höhe von 10% ist üblich, obwohl in den Restaurant- und Hotelrechnungen die Service-Gebühr schon enthalten ist.
Wichtige Adressen
Niederländische Botschaft in Deutschland, Klosterstr. 50, 10179 Berlin, Tel. 030-209560
Deutsche Botschaft in den Niederlanden, Groot Hertoginnelaan 18-20, NL-2517 Den Haag, Tel. (0031-70) 3420600
Wichtige Telefonnummern
Polizei 112
Notruf 112
Unfall 112
Vorwahl nach Deutschland 0049
Vorwahl in die Niederlande 0031
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