Länderinformation Großbritannien

Offizieller Staatsname

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland  

Lage    

Nordwesteuropa

Hauptstadt

London

 

Fläche

244.820 km²

Bevölkerungszahl

ca. 65,1 Mio.

Bevölkerungsdichte

ca. 260 pro km²

 

Sprache

Amtssprache ist Englisch. In Wales wird teilweise auch Walisisch gesprochen (Cymric), in Teilen Schottlands und Nordirlands Gälisch (Gaelic), und auf den Kanalinseln vereinzelt französische Dialekte. Die zahlreichen ethnischen Minderheiten pflegen ihre eigenen Sprachen und Dialekte, u.a. Hindi, Urdu, Türkisch, Griechisch, Kantonesisch und Mandarin.

Ortszeit

MEZ -1. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ (Sommerzeit). Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer und Winter jeweils -1 Std.

Netzspannung

England, Schottland und Wales: 240 V, Nordirland: 230 V; Belfast: 220 V, 50 Hz. Dreipolstecker. Adapter erforderlich.

 

Telefon

Internationale Direktdurchwahl. 0044

Mobilfunk

Seit dem 15. Juni 2017 gibt es innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr. Wer in Großbritannien mit dem Handy telefonieren möchte, kann dies Anbieter übergreifend zu den Konditionen seines normalen Inland Tarifs tun. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Telefonie, sondern auch für SMS, MMS und mobiles Datenvolumen.

Währung

1 Pfund (Pound) = 100 Pence. Währungskürzel: £, GBP (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennbeträgen 50, 20, 10 und 5 £. In Schottland gibt es zusätzlich1£ -Banknoten, die landesweit akzeptiert werden. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 2 und 1 £ sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Pence. Weitere Einzelheiten zu spezifischen Währungen in den Einträgen der einzelnen Landesteile.

Geldwechseln

Alle Banken, Wechselstuben, größere Reisebüros, Wechselbüros großer Kaufhäuser und zahlreiche Hotels wechseln Fremdwährungen. Wechselstuben haben häufig bis spät geöffnet, berechnen jedoch z. T. hohe Wechselgebühren.

Kreditkarten

MasterCard, American Express und Visa werden weitgehend akzeptiert. Reisende mit anderen Kreditkarten sollten sich vor der Bezahlung erkundigen, ob die entsprechende Karte angenommen wird. Einzelheiten auch vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Einzelhändler dürfen für Waren und Dienstleistungen, für die mit Kreditkarte bezahlt wird, mehr berechnen.

ec-/Maestro-Karte/Sparcard

Mit ec-/Maestro-Karte und Pin-Nummer kann Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard mit dem Plus-Logo und Pin-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten, die ein Visa-Zeichen haben, abgehoben werden. Weitere Einzelheiten von allen Postbankfilialen.

Devisenbestimmungen

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt. Reisende, die  Beträge ab einem Gegenwert von 5000 £ mit sich führen, sollten jedoch die Herkunft und der Verwendungszweck des Geldes nachweisen können. Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.

Zollfrei einkaufen

Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Großbritannien und Nordirland eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
4 l Tafelwein;
1 l Spirituosen über 22% oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt oder 2 l Schaum-/Likörweine;
60 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Waren bis zu einem Wert von 270 £.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Der Warenverkehr innerhalb der EU

ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (nur Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (nur Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)

Einkaufstipps

Englands Städte umfassen einen Mix aus interessanten Vintage-Läden, schicken Einkaufshäusern und internationalen Modemarken.

Feiertage

1. Jan. Neujahr. 2. Jan. Neujahrstag (Schottland). 19. Mär. St. Patrick’s Day (Nordirland). 30. Mär. Karfreitag. 2. Apr. Ostermontag. 7. Mai Maifeiertag. 28. Mai Frühlingsfeiertag. 12. Jul. Schlacht am Boyne (Nordirland). 06. Aug. Sommerfeiertag (Schottland). 27. Aug. Sommerfeiertag (außer Schottland). 30. Nov. St. Andrew`s Day (Schottland). 25./26. Dez. Weihnachten.
(a) Fallen die Weihnachtsfeiertage auf ein Wochenende, so sind die folgenden Werktage arbeitsfrei.
(b) Zusätzliche Feiertage in den Einträgen der jeweiligen Landesteile.

 

Sitten & Gebräuche

Bei der ersten Vorstellung gibt man sich die Hand und sagt Pleased to meet you oder, etwas förmlicher, How do you do. Bekannte begrüßen sich mit Hello, Hi oder etwas förmlicher mit Good morning/afternoon/evening. Gastgeber freuen sich über Pralinen oder eine Flasche Wein. Man beginnt mit dem Essen, nachdem alle Gäste bedient sind. Wer aus Versehen einen Passanten in der U-Bahn oder auf der Straße anrempelt oder auch nur im Weg steht, entschuldigt sich höflich mit Sorry; eine Bitte um Auskunft wird mit Excuse me eingeleitet. Das Schlangestehen ist in Großbritannien nach wie vor eine Institution, Vordrängeln (Queue jumping) und Schubsen sind verpönt. Tea (Tee mit Milch) ist das Nationalgetränk. Ein Hotel gilt als besonders vornehm, wenn dort Early Morning Tea (Weckruf mit einer Tasse Tee) angeboten wird. In britischen Gaststätten wird stets an der Theke bestellt und sofort bezahlt. Bier vom Fass bestellt man in Pint (0,57 l) bzw. Half Pint (0,28 l)-Gläsern. Man geht reihum zur Theke; wer gerade dran ist, bestellt - und bezahlt - für die Runde mit. Bis vor kurzem gab es noch eine Sperrstunde. Kurz vor der Polizeistunde wurde eine Glocke zum ersten Mal geläutet (Last Orders = letzte Bestellung), wenige Minuten später zum zweiten Mal (Time = Zeit zum Austrinken und Nachhausegehen). Die Sperrstunde in britischen Pubs ist jedoch seit dem 24. November 2005 Geschichte. Kneipenwirte dürfen jetzt im Königreich 24 Stunden lang geöffnet haben und müssen nicht schon um 23.00 Uhr die letzte Runde einläuten.

Kleidung

Legere Bekleidung ist akzeptabel, nur in Nachtklubs und Restaurants wird häufig elegantere Kleidung erwartet. In manchen Diskotheken sind Jeans und Turnschuhe nicht gern gesehen, andere Nachtklubs haben - je nach Clientèle - andere Kleidungsvorschriften.

Fotografieren

Generell ist es erlaubt, auf allen öffentlichen Plätzen zu fotografieren, außer es ist dementsprechend als Verbot gekennzeichnet.

Trinkgeld

In Hotelrechnungen sind 10-12% für die Bedienung häufig schon enthalten. Kofferträger im Hotel erhalten ca. 1 £. Ansonsten erwartet das Restaurantpersonal wie auch Friseure 10-15%. Im Taxi wird aufgerundet. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Bedienungsgeld zu zahlen; wer mit dem Service unzufrieden ist, kann theoretisch den Zuschlag von der Rechnung abziehen. Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass sich das Personal auf das Trinkgeld verlässt, um die niedrigen Löhne aufzustocken. In Bars und Pubs wird üblicherweise kein Trinkgeld gegeben. Man kann jedoch den Barkeeper zu einem Drink einladen.

Wichtige Adressen

Britische Botschaft in Deutschland, Wilhelmstraße 70/71, 10117 Berlin, Tel. 0049 - (0)30 204570
Deutsche Botschaft in Großbritannien, 23 Belgrave Square, SW1X 8PZ London, Tel. 0044 - (0)2078241300

Wichtige Telefonnummern

Polizei 999 oder 112
Unfallrettung 999 oder 112    
Feuerwehr 999 oder 112
Vorwahl von Großbritannien nach Deutschland 0049,  nach Österreich 0043,  in die Schweiz 0041
Vorwahl von Deutschland, Österreich, Schweiz nach Großbritannien 0044

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