Bosnien-Herzegowina

Offizieller Staatsname

Bosnien und Herzegowina    

Lage    

Südosteuropa      

 

Fläche

51.197 km²

Hauptstadt

Sarajevo

 

Sprache

Bosnisch, Serbisch, Kroatisch, mit lateinischem (Bosnisch/Kroatisch) und kyrillischem Alphabet (Serbisch).

Ortszeit

MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 1 (Sommerzeit). Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.

Netzspannung

230 V, 50 Hz.

 

Mobilfunk

Das Datenroaming außerhalb der EU ist nicht kostenfrei. Roaming-Verträge bestehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter und unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Roaming/start.html

Währung

1 Konvertible Mark = 100 Fening / 1 € =  1,956 KM. Währungskürzel: KM, BAM (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Nennwerten 200, 100, 50, 20, 10 KM. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 KM sowie 50, 20, 10 und 5 Fening im Umlauf.

Geldwechsel

Die Landeswährung wird zum festen Kurs von 1,- € = 1,95583 KM getauscht. Für reibungslosen Zahlungsverkehr ist es ratsam, Banknoten kleinerer Stückelung mitzuführen.

Kreditkarten

Mit einer Kreditkarte kann Bargeld am Automaten gezogen werden. Diners Club,Visa und Mastercard, in wenigen Fällen auch American Express, werden zunehmend in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Barzahlung wird jedoch empfohlen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Devisenbestimmungen

Devisen können deklariert werden, dies ist aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Der Warenverkehr außerhalb der EU

Für den Warenverkehr von und nach Bosnien und Herzegowina gelten dieselben Bestimmungen wie in der Europäischen Union. Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen für Privatpersonen:
800 Zigaretten und 400 Zigarillos und 200 Zigarren und 1 kg Tabak (Personen ab 17 Jahre)
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 Jahre)
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 Jahre)
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 Jahre)
110 Liter Bier (Personen ab 17 Jahre)
Arzneimittel die dem Betäubungsmittelrecht unterliegt, darf nur mit einer Bescheinigung des Arztes mitgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html und unter https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm

Einreisebestimmungen

Bosnien und Herzegowina ist kein Mitglied des Schengener Abkommens. Ein gültiger Reisepass / Personalausweis ist erforderlich. Beim Überschreiten der Schengener Außengrenzen werden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern auch alle Reisedokumente systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Verlängerte Wartezeiten an den kroatisch-bosnischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.

Einreisende müssen bei Grenzübertritt nach Bosnien-Herzegowina über finanzielle Mittel i. H. v. 150 KM (ca. € 75,-) pro Aufenthaltstag verfügen. Die Mittel müssen bar, per Kreditkarte und durch andere vom bosnisch-herzegowinischen Bankensystem anerkannte Zahlungsmittel vorgewiesen werden können.

Es besteht eine Registrierungspflicht für ausländische Staatsangehörige. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung durch das Hotel. Reisende, die keine Hotelunterkunft gebucht haben, müssen sich - sofern ein Aufenthalt von mehr als 3 Tagen vorgesehen ist - sofort an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Registrierung bei der Deutschen Botschaft in Bosnien Herzegowina.

Wichtige Adressen

Botschaft von Bosnien-Herzegowina in Deutschland, Ibsenstr. 14, 10439 Berlin, Tel. (0049) 30 814 712 10
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bosnien-Herzegowina, Skenderija 3, 71000 Sarajevo, Tel. (00387) 33 56 53 00

Wichtige Telefonnummern

Polizei                   (00387) 122
Unfallrettung        (00387) 124
Feuerwehr            (00387) 123                                                                                            
Vorwahl von Bosnien-Herzegowina nach Deutschland 0049,  nach Österreich 0043,  in die Schweiz 0041

Vorwahl von Deutschland, Österreich, Schweiz nach Bosnien-Herzegowina 00387

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