Russland: Änderungen bei der Verfahrensweise mit Ordnungswidrigkeiten von ausländischen Beförderungsunternehmen

 

Sollte ein Fahrzeug eines ausländischen Beförderungsunternehmens auf russischem Staatsgebiet eine Ordnungswidrigkeit begehen, darf dieses von der Ausreise abgehalten werden, bis die Ordnungswidrigkeit geklärt und eine Geldbuße bezahlt ist.

Wenn an der Grenzübergangsstelle festgestellt wird, dass ein Fahrzeug, das einem ausländischen Beförderer gehört, zuvor einen Verkehrsverstoß auf russischem Staatsgebiet begangen hat, darf es Russland erst nach Zahlung eines Bußgeldes verlassen (Absatz 43, Artikel 11).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der staatlichen Verkehspolizei.

 


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