Mautentrichtung in Litauen nur noch elektronisch
Nach Angaben des litauischen Verbandes ist die Verwendung von elektronischen Vignetten zur Entrichtung der Straßenbenutzungsgebühren in Litauen seit dem 21. August 2018 für Busse (Kategorien M2/M3) und LKW (Kategorien N1-N3) obligatorisch.
Bereits seit dem 1. Juli 2007 werden laut Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in Litauen Straßenbenutzungsgebühren in Form von Vignetten erhoben. Gebührenpflicht besteht auf den Autobahnen A 1 bis A 18.
Die Vignetten sind zeitbezogen und haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Tag, 1 Woche, 1 Monat oder 1 Jahr. Die bei der elektronischen Vignette gespeicherten Daten enthalten Informationen über den Tag des Erwerbs der Vignette, deren Gültigkeitsdauer, die Fahrzeugkategorie und das KFZ-Kennzeichen des Fahrzeuges für das die elektronische Vignette gelöst wurde.
Elektronische Vignetten können online auf der Webseite keliumokestis.lt erworben werden.