Frankreich: Pflicht zur Kennzeichnung des toten Winkels ab 2021

Frankreich schreibt ab dem 01. Januar 2021 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Warnhinweise für den toten Winkel an den Seiten und am Heck vor. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Eine Ausnahme besteht nur bei Fahrzeugen, für welche bereits im Zulassungsstaat eine vergleichbare Kennzeichnungspflicht gilt. Diese Warnhinweise werden in Frankreich anerkannt.

Für die ersten 12 Monate gilt eine Übergangsregelung. In diesem Zeitraum werden Warnaufkleber für den toten Winkel benötigt, diese müssen aber noch nicht strikt den Vorschriften des neuen Gesetzes entsprechen. Zusätzlich werden die französischen Kontrollbehörden bis März 2021 nachsichtige Kontrollen durchführen.

 

Die Warnhinweise können aufgeklebt, fixiert (z.B. Magnet) oder lackiert werden. Die Montage muss innerhalb folgender Bereiche erfolgen:
- an beiden Fahrzeugseiten (Achtung Gelenkbusse: an allen Fahrzeugabschnitten)
o horizontal: innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront ausgehend
o vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern
o Ausnahme: verglaste Flächen sind ausgenommen
- Am Fahrzeugheck
o horizontal: auf der rechten Fahrzeugseite
o vertikal: in einer Höhe zwischen 0,9 Metern und 1,5 Metern


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