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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
AGB.pdf |
1. Angebot, Auftrag, Bestätigung
WTS World-Touristic-Service GmbH (nachfolgend WTS genannt) bietet Ihnen zu
unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Reiseleistungen, wie in unserem Katalog
ersichtlich, in eigener Verantwortung an. Ihr Auftrag kann schriftlich, mündlich
und auch fernmündlich erteilt werden.
2. Zahlung
Mit Auftragserteilung ist keine Anzahlung zu leisten. Bei der Bestätigung durch
WTS wird der Reisepreis nach Maßgabe der untenstehenden Ziffer 11 mitgeteilt.
Die Zahlung muß spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei WTS eingegangen sein. Bei
der Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es der WTS frei, vorab die
Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß Ziffer 7
dieser Vertragsbedingungen zu erklären. Zahlungen können per Scheck oder auf
folgendes Konto vorgenommen werden: Kto.Nr. 12238499, Kreissparkasse Verden, BLZ
291 52 670. Bei allen Zahlungen bitte unbedingt das Reiseziel, Reisedatum,
Kundennummer und Auftragsnummer angeben.
3. Pflichten der WTS
WTS verpflichtet sich, die Reise zu organisieren und die Rechte und Interessen
des Kunden bei Vorbereitung der Durchführung und der Abwicklung zu wahren. Die
Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den jeweiligen landesüblichen
Verhältnissen. WTS haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte sowie für eine
gewissenhafte Reisevorbereitung. WTS ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des
Reisevertragsgesetzes (§§ 651 a BGB).
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die
vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu
ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so ist er WTS gegenüber zum
Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein
Verschulden seines gesetzlichen Vertreter oder der Person, derer er sich zur
Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichen Umfang zu vertreten wie
eigenes Verschulden.
5. Endgültige Teilnehmermeldung
Bei Reisen in russische Staaten muss die endgültige Teilnehmermeldung spätestens
6 Wochen, bei allen anderen Reisen bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei
uns vorliegen. Gleichzeitig benötigen wir eine Kabinen- und Zimmerliste, aus der
die Aufteilung der Doppel-, Einzel-, bzw. Mehrbettzimmer hervorgeht. Soweit aus
der Nichtbeachtung der Fristen zusätzlich Kosten entstehen, trägt diese der
Kunde. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung
von WTS ausgeschlossen.
6. Rücktritt bzw. Kündigung des Kunden
Tritt der Kunde bzw. ein Einzelkunde der Gruppe vom Vertrag zurück, so kann WTS
folgende Pauschalentschädigung verlangen:
a) Bei einem Rücktritt zwischen dem 42. und 30. Tag vor Reisebeginn sind 20% des
Reisepreises zu entrichten
b) Bei einem Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reisebeginn sind 45% des
Reisepreises zu entrichten.
c) Bei einem Rücktritt zwischen dem 14. und 7. Tag vor Reisebeginn sind 70% des
Reisepreises zu entrichten.
d) Bei einem Rücktritt bis 2 Tage vor Reisebeginn sind 80% des Reisepreises
pauschal zu entrichten.
e) Bei einem Rücktritt einen Tag vor Reisebeginn sind 100% des Reisepeises zu
entrichten.
Sollten andere Stornobedingungen oder Zahlungsziele zur Anwendung kommen, wird
dies in der Buchungsbestätigung vermerkt. Verlängerung der stornofreien Deadline
auf Anfrage.
7. Kündigung des Vertrages durch WTS
Vor Reisebeginn kann WTS von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich mit
Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt der WTS ist auch dann möglich, wenn
sich der Kunde mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die
Entschädigungsansprüche von WTS richten sich in jedem Fall nach Ziffer 6.
8. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik,
hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich erschwert
oder beeinträchtigt, so können sowohl WTS als auch der Kunde vor Reisebeginn den
Vertrag kündigen. In diesem Fall kann WTS entsprechend den vorgenannten
Bedingungen oder eine nach Umständen angemessen Entschädigung für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen
verlangen.
9. Gewährleistungen
Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Auftraggeber verpflichtet,
unverzüglich den Vertreter von WTS und, soweit ein solcher nicht anwesend ist,
WTS direkt von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind
Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen. Dieser Schritt sowie die
größtmögliche Geringhaltung eines eventuell entstehenden Schadens gelten im
Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Vertreter oder Leistungsträger
sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich
bestätigen, daß Sie Ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung für
jegliche Ansprüche WTS gegenüber ist außerdem, daß Sie innerhalb einer Frist von
einem Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum Ihre Ansprüche schriftlich bei
der WTS geltend machen. Schadensersatzansprüche aus nicht vertraglichen
Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Die Haftung von WTS ist auf die Höhe des
Reisepreises beschränkt. 6 Monate nach dem vereinbarten Rückkehrdatum verjähren
sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung
der Reise gegenüber WTS zustehen könnten. Gewährleistungsansprüche bei
Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Arten sind
ausgeschlossen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Paß-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei Reisen in
sozialistische Staaten, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. WTS ist auf
Wunsch und gegen Kostenerstattung dem Auftraggeber bei der Besorgung der Visa
behilflich.
11. Sonstiges
Alle Preise verstehen sich bei einer Beteiligung von 20 Personen. Ab 20
vollzahlenden Personen gewähren wir einen Freiplatz, soweit keine anderslautende
Freiplatzregelung in der Bestätigung enthalten ist. Mündliche Absprachen sind
nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskunft aller Art erfolgt
nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim
Kunden. Besondere Reisedokumente, wie Pässe, Visa und dergl., sollten stets per
Einschreiben versandt werden. Alle Angaben des Prospektes beziehen sich auf den
Stand bei Drucklegung (01.06.2009). Durch unvorhergesehene Ereignisse, zum
Beispiel Wechselkursänderungen oder Ölzuschläge bei Fähren, Mehrwertsteueränderungen usw., erforderlich werdende Preiserhöhungen muß sich
WTS vorbehalten. Berichtigungen bei Druck und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind
unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu
ergänzen.
12. Insolvenzschutz
WTS ist nicht verpflichtet, Insolvenzscheine auszugeben. Auf Kundenwunsch können
diese nach Eingang der Zahlung der Anzahlungsrechung ausgegeben werden. Die
Anzahlung wird sich auf 10% des Reisepreises belaufen. Dem Reisenden wird als
Nachweis für diese Sicherstellung ein Sicherungsschein ausgehändigt. Im Falle
der Zahlungsunfähigkeit hat der Reisende einen unmittelbaren Anspruch gegen
„Reisegarant GmbH“. Reisegarant GmbH ist Partner der Aachener und Münchener
Versicherung AG.
13. Gerichtstand
Gerichtsstand für Verträge mit Unternehmen oder juristischen Personen des
öffentlichen Rechtes ist Bremen.
WTS World-Touristic-Service GmbH
Alte Dorfstraße 91
27367 Sottrum
Tel.: + 49 - (0) 4264-83180
Fax: + 49 - (0) 4264-831820
info@wts-touristik.de
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